Nachtzug
Allgemeine Richtlinien für den Nachtzug
Jede Gruppe muss dem Veranstalter einen Verantwortlichen (mindestens 18 Jahre!) benennen. Dieser hat auch dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Vorschriften beachtet werden und muss uns dieses bei der Anmeldung bestätigen.
- Fahrer von Motivwägen müssen im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis und ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein. Der Fahrer darf unter keinerlei Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss stehen.
- Die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge und Anhänger muss in jedem Falle gewährleistet sein. Fahrzeuge und Anhänger, sowie die Personenbeförderung müssen entsprechend versichert sein. Dem Veranstalter ist dazu ein entsprechender Nachweis spätestens zum Tag der Veranstaltung vorzulegen. (Helau-Schein) Die Fahrzeughalter sind für die Einhaltung der Verkehrssicherheit verantwortlich. Der Fahrzeugführer hat alle Fahrzeugnachweise und auch die erforderliche Fahrerlaubnis mit sich zu führen.
- Beim Personentransport ist unbedingt auf entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu achten. Geländer müssen genügend hoch – mindestens 1 Meter über der Standfläche der Personen und ausreichend stabil sein, um auch unvorhergesehenen Ereignissen standhalten zu können. Stark angetrunkene Personen dürfen nicht befördert werden. Die Räder sind so zu verkleiden, dass Personen während der Fahrt nicht unter die Räder geraten können. Hierbei wird ein Abstand von 20 cm zum Boden hin vorgeschrieben.
- Die Aufbauten der Motivwagen dürfen eine Höhe von 4m und eine Breite von 3m nicht überschreiten.
- Wagenkombinationen sind durch einen gesonderten Ordnungsdienst (Wagensicherung), insbesondere im Bereich der Deichsel und der Räder zu sichern. Diese Personen dürfen nicht unter Alkoholeinfluss stehen und sollten eine Warnweste tragen.
- Aus sicherheitstechnischen Gründen weisen wir darauf hin, dass während der Fahrt das Auf- und Absteigen von den Motivwägen zu unterlassen ist.
- Der Verkauf von Getränken und Essen von Gruppen ist verboten.
- Anweisungen von Ordnern bzw. Rettungskräften muss unbedingt Folge geleistet werden. Zugteilnehmer, die sich oder Andere gefährden werden unverzüglich vom Umzug ausgeschlossen.
- Die zum Faschingszug vom Veranstalter zugelassenen Fahrzeuge dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen zur vorausgehenden Gruppe einen Sicherheitsabstand von ca. 5 m einhalten.
- Auf der Hin- und Rückfahrt zum/vom Karnevalsumzug darf keine Personenbeförderung erfolgen.
- Das Verschießen von Gegenständen (z.B. Bonbons, Blumensträußen usw.) mit Kanonen, Raketen oder ähnlichem ist untersagt. Ferner ist das Werfen von Gegenständen wie Stroh, Heu, Konfetti, Federn, Verpackungsmaterial, Flyer und sonstigem Unrat nicht erlaubt. Mitgeführtes Wurfmaterial muss der Lebensmittelverordnung entsprechen und darf keinesfalls abgelaufen sein. Ferner ist das Werfen von Flaschen, Gläsern und scharfkantigen Gegenständen untersagt.
- Das Abschießen von Böllern und Abbrennen von anderen Feuerwerkskörpern ist untersagt.
- Die Teilnehmer des Umzuges haben auf das Mitführen von Glas zu verzichten (Flaschen u.ä.)
- Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist strengstens verboten und wird bei Zuwiderhandlung zur Anzeige gebracht.
- Die Beschallung über Musikanlagen ist den teilnehmenden Gruppen nicht
- Beim Ausschank von Spirituosen ist das Jugendschutzgesetz §9 einzuhalten: In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
- andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Auch die Abgabe von Rauchwaren ist unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetz §9 nicht gestattet.
Die Wagen werden am Tag des Zuges von der Zugleitung abgenommen. Die Teilnahme am Karnevalszug ist kostenlos. Für die Sicherheit ist jede Gruppe selbst verantwortlich.